Die GRÜNEN im Rat unterstützen die Kritik der Initiative „B1/A40 für Dortmund+“ an der Planfeststellung für den geplanten Ausbau zwischen B236 und Autobahnkreuz Unna.
Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN und Vorsitzende des Ausschus-ses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen: „Anscheinend hat sich trotz der massiven Bedenken von Anwohner*innen, der Bezirksvertretung Aplerbeck und der Stadt im Rahmen der Planfeststellung nichts an den bis-herigen Plänen zum Ausbau der B1 zur A40 geändert. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Bezirksregierung die Einwände nicht berücksichtigt hat. Denn nicht nur, dass mit den bisherigen Plänen das östliche, grüne Eingangstor zur Stadt hinter hohen Lärmschutzwänden verschwinden würde. Nach dem Fällen vieler Bäume für die unter-irdische Verlegung der Stadtbahn Richtung Aplerbeck würden an dieser Stelle auch weitere Bäume der B1-Allee dem Ausbau zum Opfer fallen. Das wollen wir nicht. Denn gerade an der B1 sind die Baumreihen an beiden Seiten der Stadtautobahn sowohl für das Klima, als auch für die Anwohner*innen als Luftreiniger sowie Lärm- sowie Sichtschutz von besonderer Bedeutung.
Das haben auch die Gutachter im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bestätigt. Im Luftschadstoffgutachten kommen sie zu dem Ergebnis, dass mit den bisherigen Ausbauplänen Immissionskonzentrationen erreicht werden, die in der Nähe der Grenz-werte bzw. sogar möglicherweise darüber liegen. Die Stadt hatte deshalb in ihren Ein-wänden unter anderem angeregt, zwischen der B 236 n und der Einmündung der Mars-bruchstraße die bisherige Geschwindigkeitsregelung von 60 Stundenkilometern beizu-behalten. Das bietet die Möglichkeit, die notwendigen Lärmschutzwände wesentlich niedriger zu bauen und so die bisherige grüne Stadteingangssituation weiterhin erlebbar zu lassen – ein wichtiger Vorteil zum Beispiel für die Stadtkrone Ost. Wir wollen, dass die Verwaltung unmittelbar nach den Sommerferien die Ergebnisse der Planfeststellung im Ausschuss vorstellt und die Möglichkeiten aufzeigt, als Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen.“