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Thema:  Klimaschutz + Energie Umwelt + Verkehr

Art: Antrag

Auswirkungen einer Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken

1) Wie bewerten Verwaltung und Aufsichtsratsvorsitzender die Befürchtungen des Verbands der kommunalen Unternehmen hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken auf die kommunalen Stadtwerke? 

2) Wie bewerten Verwaltung und Aufsichtsratsvorsitzender die geplante Verlängerung der Laufzeiten hinsichtlich möglicher finanzieller Auswirkungen auf die DEW21/ DSW 21 sowie auf bisherige und geplante Investitionen im herkömmlichen Kraftwerksbereich sowie im Bereich der erneuerbaren Energien?

3) Wie bewerten Verwaltung und Aufsichtsratsvorsitzender die geplante Verlängerung der Laufzeiten hinsichtlich möglicher Auswirkungenau auf den städtischen Haushalt? 

Zusätzlich bitten wir um Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich den Bedenken gegen die geplante Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken an und begrüßt die von der Landesregierung angekündigte Klage gegen die entsprechenden Pläne der Bundesregierung. 

Begründung:

Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) befürchtet durch die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken negative Auswirkungen auf die Stadtwerke. Nach Aussage des VKU betrifft das sowohl viele geplante kommunale Investitionen für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie bereits vorgenommene Investitionen. Nach ersten Schätzungen dürfte die Laufzeitverlängerung die kommunalen Unternehmer und kleine Anbieter bis zu sieben Milliarden Euro kosten. Auch die DEW21 als Tochtergesellschaft der Stadtwerke hat in den letzten Jahren Millionen Euro in den Aufbau einer eigenen Energieerzeugung investiert. Erst im April hatte die DEW21 einen Windpark mit 37 Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt gekauft. Zusätzlich sollen weitere Windparks errichtet und durch den Umbau des Wasserkraftwerkes Westhofen II die Nutzung der Wasserkraft ausgebaut werden. Weitere Investitionen sind geplant. Noch unmittelbar nach dem Kauf des Windparks in Sachsen-Anhalt hatte der Geschäftsführer der DEW21 weitere Aktivitäten zum Ausbau einer eigenen alternativen Energieerzeugung zum Beispiel durch den Bau zusätzlicher regenerativer Kraftwerke in der Region angekündigt. Es ist mehr als fraglich, ob das nun noch gilt. Auch die Beteiligung am Kohlekraftwerk GEKKO sowie die geplante Beteiligung des DSW21-Verbunds an der Steag GmbH als fünftgrößtem deutschem Stromerzeuger in Deutschland sind Investitionen, die zumindest unter fiskalischen Gesichtspunkten neu bewertet werden müssen. Negative finanzielle Auswirkungen auf DSW21 und DEW 21 durch eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke können durch eine verminderte Gewinnabführung auch direkte Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben. Um seine Position zur Laufzeitverlängerung auch nach außen deutlich zu machen, sollte der Rat die angekündigte Klage der Landesregierung gegen die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke begrüßen. 

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