Im Rahmen des Inkrafttretens des neuen Bußgeldkatalogs im September 2021 antwortete die Ordnungsverwaltung im Herbst 2021, nach der Sommerpause 2022 über die Auswirkungen berichten zu können. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses am 08. November 2022. Dabei sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie haben sich die Anzahlen der unterschiedlichen Delikte entwickelt?
- Bei welchen Delikten sieht die Verwaltung die größten Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs?
- Welche Auswirkungen hatten die Bußgelderhöhungen auf die erwarteten Erträge und Kostendeckungsgrade (Unterscheidung nach ruhendem und fließendem Verkehr)?
- Inwiefern hat die Verwaltung Kenntnis von Plänen des Bundes, Halterkostenbescheide zu verteuern?