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Thema:  Soziales

Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

  1. Der Sozialausschuss bittet die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit DEW 21 und dem JobCenter die Möglichkeit des Aussetzens von Strom- und Gassperren für Haushalte mit geringem Einkommen in begründeten Härtefällen zu prüfen. Der Ausschuss wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.
  2. Für ALG II-, Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungsbezieher*innen wird im Bedarfsfall die Übernahme von Energieschulden oder die Umwandlung in Ratenzahlung sichergestellt.
  3. Vor dem Hintergrund der gestiegenen und weiter steigenden Energiekosten wird die Verwaltung um eine Bewertung gebeten, ob und auf welche Höhe die in den fachlichen Anweisungen des kommunalen Trägers aktuell als angemessen geltenden Grenzwerte bei Heizkosten (2.2.2.2  Angemessenheit der Heizkosten) angehoben werden sollten.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Bericht zum kostenlosen Energiesparservice der CARITAS (in Zusammenarbeit mit der Stadt, DEW 21 und dem JobCenter) für Menschen mit geringem Einkommen vorzulegen.


Begründung:
Die gestiegenen Energiepreise bedeuten insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen aktuell und absehbar auch mittelfristig eine große Belastung. Sie müssen von ihren finanziellen Mitteln anteilig deutlich mehr für Energie ausgeben als Haushalte mit mittlerem oder hohem Einkommen.
Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, dass Haushalte mit Wohngeldbezug sowie Auszubildende und Studierende, die BAföG erhalten, im Juni einen einmaligen Heizkostenzuschuss bekommen. Es ist zu befürchten, dass dieser Zuschuss für viele Haushalte nicht ausreichen wird und Strom- und /oder Gassperren drohen. In begründeten Härtefällen sollte deshalb das Aussetzen solcher Sperren geprüft werden.
In der Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN Fraktion hat die Verwaltung im November des letzten Jahres mitgeteilt, dass es für die Bezieher*innen von Transferleistungen bei eventuellen Stromnachforderungen die Möglichkeit einer Darlehensgewährung gibt und bei drohenden Stromsperren eine Kontaktaufnahme zur DEW erfolgt. Die Umwandlung in Ratenzahlung bzw. die Übernahmen der Kosten in Härtefällen sollte sichergestellt werden.

Bildnachweis:vchal

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