Bund und Länder haben sich im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ab 01.07.17 geeinigt.
Bisher zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss für Kinder eines nicht zahlenden Elternteils bis zum zwölften Lebensjahr und höchstens sechs Jahre (72 Monate) lang. Zukünftig sollen Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten können. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten (6 Jahre) soll entfallen. Damit können Kinder ohne zeitliche Einschränkungen bis zu ihrem 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss erhalten. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen.
Die Kostenaufteilung zwischen Land/Bund soll zukünftig 60:40 (bislang 70:30) betragen. Das Land teilt die Kosten mit den Kommunen mit einem Schlüssel von 80 (Kommunen) zu 20 (Land) auf. Die kommunalen Spitzenverbände verhandeln momentan mit dem Land, um eine Kostenaufteilung von 50:50 zu erreichen. Der Städtetag hat darüber hinaus die deutliche Forderung erhoben, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses nach einem Jahr zu evaluieren. Die Verwaltung rechnet mit einer zusätzlichen Kostenbelastung jährlich in Höhe von insgesamt rund 7 Mio. € (Personalaufwand und Transferleistungen). Vor diesem Hintergrund bitten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, über folgenden Antrag in der Ausschusssitzung beraten und abstimmen zu lassen:
1. Der AFBL stellt fest, dass der Rat der Stadt Dortmund bereits in seiner Sitzung am 08.12.16 beschlossen hat, dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sozialpo-litisch sinnvoll ist, es aber zu keiner zusätzlichen Kostenbelastung für die Kommunen kommen darf.
2. Der AFBL fordert den Bund auf, die Kommunen endlich von ihren Sozialleistungen dauerhaft und vollständig zu entlasten. Dazu zählen auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Trotz steigender Steuereinnahmen und Überschüssen in den Sozialleistungssystemen ist der Bund bislang nicht bereit, die Kommunen von weiteren Sozialleistungen frei zu stellen. Ohne diese strukturellen Entlastungen wer-den sich viele Kommunen insbesondere im Ruhrgebiet nicht aus ihrer Haushaltsmisere befreien können. Der Bund wird aufgefordert, seinen Anteil an der Kostenaufteilung im Rahmen des Unterhaltsvorschusses auf zunächst 50 Prozent zu erhöhen.
3. Das Land NRW wird aufgefordert, seinen kommunalfreundlichen Finanzierungskurs zu Gunsten der Kommunen fortzusetzen. Eine Verteilungsquote zwischen Land und Kommunen von zukünftig mindestens 50:50 ist anzustreben, solange der Bund nicht die vollen Kosten übernimmt. Das Land wird aufgefordert, zur Entlastung der Kommunen eine effizientere Gestaltung der Rückgriffe zu prüfen und umzusetzen.
4. Der AFBL unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Evaluierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Das Land wird aufgefordert, die Interessen der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses angemessen zu vertreten. Bei einer eventuellen Bündelung der Anspruchsverfolgung bei den Finanzbehörden ist sicherzustellen, dass die Einnahmen den Kommunen zugerechnet werden.