Die Verwaltung wird aufgefordert, das kurz- bis mittelfristig verfügbare GE und GI-Flächenangebote darzustellen. Hierbei sind auch die auf Basis der AGIS-Erhebungen ermittelten Flächenpotentiale, die in den Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepten ermittelt worden sind, einzubeziehen.