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Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts und Schaffung einer Auffanglösung

Der AUSWI begrüßt ausdrücklich die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung sowie die Konzipierung einer Auffanglösung/Auffanggesellschaft für die Übernahme vernachlässigter Bestände.

Der AUSWI beauftragt das Wohnungsamt, zusätzlich zur Konzipierung einer Auffanggesellschaft Strategien zu entwickeln, die es ermöglichen, vor dem Verkauf von vernachlässigten Wohnungsbeständen und der möglichen Insolvenz der Unternehmen, diese Bestände zu übernehmen. Hier ist insbesondere der Kontakt zu finanzierenden Banken zu suchen, um die die Sicherung der Bestände zu überprüfen.

Der AUSWI geht davon aus, dass das strategische und betriebwirtschaftliche Know-How der Stadttochter DOGEWO 21 sowie anderer verlässlicher Wohnungsgesellschaften einbezogen wird.

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