Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des Punktes „Ausschreibungsverfahren Geschäftsführung Flughafen“ auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert den Aufsichtsrat des Flughafens auf, die Neubesetzung der Geschäftsführung des Flughafens nicht in seiner Sitzung am 8. Februar vorzunehmen, sondern in einem öffentlichen und offenen Verfahren auszuschreiben.
2) Die vom Rat der Stadt entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat werden aufgefordert, sich in der genannten Sitzung für ein entsprechendes Verfahren einzusetzen.
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Ausschusses unmittelbar allen Aufsichtsratsmitgliedern sowie der Geschäftsführung des Flughafens, dem Vorstand der DSW 21 sowie allen Aufsichtsratsmitgliedern der DSW 21 zukommen zu lassen.
Begründung: Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem erst in der letzten Woche bekannt gewordenen Ausscheiden des jetzigen Geschäftsführers des Flughafens. Die Besetzung der Stelle der Geschäftsführung des Flughafens ist zu wichtig, als dass sie allein vom Vorstand der Stadtwerke ausgeguckt und dann vom Aufsichtsrat des Flughafens abgenickt wird. Notwendig ist stattdessen ein offenes, transparentes Verfahren, in dem der beste Kandidat oder die beste Kandidatin gewählt wird. Die Eigentümer des Flughafens in Dortmund sind zu 26 % die Stadt Dortmund und zu 74 % die Stadtwerke Dortmund DSW 21, die wiederum zu 100 % der Stadt gehören. Die Aufsichtsräte der Flughafen Dortmund GmbH und der Dortmunder Stadtwerke AG sind wesentlich von politischen MandatsträgerInnen des Rates der Stadt Dortmund besetzt. Unmittelbar oder mittelbar übt die Stadt Dortmund daher die Kontrolle über die Flughafen Dortmund GmbH aus. Vor diesem Hintergrund können und sollten die politischen Gremien Einfluss auf das Verfahren der Besetzung der Geschäftsführung des Flughafens nehmen.