Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ersatzgelder und Kompensationsmanagement.
Dabei sollen insbesondere die folgenden Fragen und Anmerkungen berücksichtigt werden:
- Die Verwaltung wird gebeten, die Daten aus der Verwaltungsantwort Drucksache Nr.: 03628-16-E3 v. 20.1.2017 zu aktualisieren.
- Ist sichergestellt, dass alle Ausgleichs- und Ersatzflächen und -maßnahmen in das Kataster sowie in das gesetzlich vorgeschriebene, öffentlich zugängliche Kompensationsverzeichnis und Ersatzgeldverzeichnis (§ 34 Landesnaturschutz-gesetz NRW) aufgenommen worden sind? Wenn nicht, wann ist die komplette Auflistung abgeschlossen?
- Können die Fraktionen (bzw. die Öffentlichkeit) Einblick in das A+E-Kataster nehmen, das im Umweltamt in Form einer Datenbank geführt wird?
- Wann wird das Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnis – wie gesetzlich vorgeschrieben - online über die Homepage der Stadt öffentlich zugänglich gemacht?
- Die Verwaltung hat Ausgleichs- und Ersatzflächen in eigener Obhut. Wie und mit welchen personellen Ressourcen werden die A &E-Flächen kontrolliert und gepflegt? Wie viele Flächen sind an externe Dienstleister vergeben?
- Das Rechnungsprüfungsamt hat zwischen 2017 und 2019 die Prozesse und Geldflüsse im Bereich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geprüft und eine strukturierte Dokumentation und angemessene Prozessbeschreibungen eingefordert. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?
- Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen eine bestimmte ökologische Wertigkeit erzielen, damit sie einen tatsächlichen ökologischen Ausgleich gewährleisten.
- Mit welchen Monitoringverfahren überprüft die Verwaltung, ab wann die vereinbarten ökologischen Wertigkeitsziele erreicht sind und ob sie dauerhaft erhalten bleiben (Bsp. Streuobstwiesen)? Nach dem „Dortmunder Modell“ wird auch die ökologische Umstellung konventionell bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleich anerkannt. Wie und mit welchen personellen Ressourcen werden diese Flächen kontrolliert? Wie viele Flächen entsprachen nicht den Anforderungen und wurden deshalb beanstandet?
- Wie viele Flächen werden an externe Dienstleister vergeben?
- Neben der Stadt als Eigentümer gibt es auch private und öffentliche Eingriffsverursacher (Private, Emschergenossenschaft, Straßen NRW, EDG etc.), die für die Realisierung von A+E-Maßnahmen verantwortlich sind. Kontrolliert die Stadtverwaltung (Umweltamt etc.) den mit dem Schutzzweck verbundenen Zustand, bzw die aus den Ersatzgeldern finanzierten Maßnahmen (Anpflanzungen, Gehölzpflege etc.)? Wenn ja, in welchen Zeitintervallen?
- Gibt es eine Liste von zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Ersatzgeldern mit ihrer Zuordnung zu den Eingriffsplanungen? Welche Ersatzgelder stehen aktuell in welcher Höhe zur Verfügung (bitte detaillierte Auflistung)?
- Welche Ersatzgelder mussten bisher wegen nicht fristgerechter Verwendung an die Bezirksregierung abgeführt werden?