1) In welchen Zyklen werden in der Regel Hilfeplanverfahren nach SGB XIII §27ff durchgeführt und wie werden die Hilfen überprüft?
2) Welche Entscheidungskriterien liegen der Auswahl der Hilfen zugrunde?
3) Welche Qualitätsstandards werden an stationäre und ambulante Hilfen angelegt?
4) Welche Volumina haben die ambulanten in Abgrenzung zu stationären Hilfen?
5) Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Anbieter von erzieherischen Hilfen? Wie werden dabei Dortmunder Anbieter von Leistungen berücksichtigt?
6) In welcher Form und Häufigkeit werden Qualitätsdialoge mit den Anbietern von erzieherischen Hilfen geführt? Welche Themen werden dabei diskutiert? Wie werden Qualität und Wirkung überprüft?
7) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern und zu unterstützen
8) Die Jugendhilfe ist stadtbezirksweit organisiert und hat daher einen klaren Sozialraumbezug. Folgen die erzieherischen Hilfen diesem Anspruch? Wenn ja, wie?