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Thema:  Kinder, Jugend, Bildung

Art: Antrag

Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Entschädigung der Kommunen für den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Der AKJF fordert die Landesregierung und die im Landtag vertretenen Fraktionen auf, das Urteil schnellstmöglich umzusetzen und den Kommunen die ihnen zustehenden Gelder zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, in der Sitzung eine erste Einschätzung des Urteils und seiner Dortmund zu geben. 

Begründung: 

Das Landesverfassungsgericht hat am 12. Oktober entschieden, dass das Land den Städten und damit auch Dortmund mehr Geld für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zahlen muss. Hintergrund des Urteils war eine auch von der Stadt Dortmund unterstützte Sammelklage von 19 Städten und Kreisen auf Entschädigung der finanziellen Mehrbelastung durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung. Mit dem Urteil ist klargestellt, dass die alte Landesregierung in der Vergangenheit in rechtswidriger Weise die Kosten für den Ausbau der Betreuungsplätze auf die Kommunen abgewälzt, das Konnexitätsprinzip verletzt und damit gegen die Landesverfassung verstoßen hat. 

In den letzten Jahren ist die Betreuungsquote in Dortmund mit insgesamt zurzeit 3240 Plätzen für unter Dreijährige auf inzwischen 21,8 Prozent gestiegen. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bis zum 1. August 2013 werden aber noch zusätzliche 2010 Plätze in Einrichtungen und der Kindertagespflege benötigt, für diesen weiteren Ausbau sind noch Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe notwendig. Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ist dabei jetzt eine schnellstmögliche Unterstützung des Landes notwendig. 

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