Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung zu og. TOP um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung zu folgenden Fragen :
1. Für welche Personen werden durch die örtlichen Sozialhilfeträger Krankenbehandlungskosten an die gesetzlichen Krankenkassen erstattet? Wie groß ist der Personenkreis in Dortmund und welche Kosten entstehen der Stadt Dortmund jährlich? Entstehen neben den Kosten für erbrachte Leistungen noch weitere Verwaltungskosten ? Wie wird sich die Anzahl der betroffenen Hilfeempfänger/innen in den nächsten Jahren entwickeln?
2. Wie gestaltet sich das Abrechnungsverfahren und welche Problemstellungen ergeben sich daraus in der Praxis? Sind die Abrechnungen transparent und welche Möglichkeit der Überprüfung hat die Verwaltung?
3. Wie beurteilen die gesetzlichen Krankenkassen selbst ihre auftragsweise Leistungserbringung?
4. Mit Inkraftreten des SGB II sind die Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II in die Pflichtversicherung aufgenommen worden. Aus welchem Grund sind die verbliebenen Emfpänger/innen von Leistungen nach SGB XII bis heute nicht vollumfänglich in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen worden?
5. Die Kommunalen Spitzenverbände reklamieren gegenüber der Bundesregierung seither die vollständige Übernahme aller Hilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bittet die Verwaltung zu gegebener Zeit um Informationen, wie auf Bundesebene abschließend in dieser Angelegenheit entschieden wurde.