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Thema:  Soziales Stadt + Rat

Art: Antrag

Asylbewerberleistungsgesetz

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung darzustellen, welche finanziellen Auswirkungen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes bei gleichzeitiger Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme des SGB auf den städtischen Haushalt hätte.

Die Darstellung der Verwaltung soll sich dabei auf die Zahlen des Jahres 2014 sowie perspektivisch als Prognose auf das Jahr 2015 beziehen und dem AFBL und dem ASAG in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Begründung:


Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist ein Sondergesetz, das im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts eingeführt wurde. Länder und Kommunen tragen zur Zeit alle Kosten für die Leistungen des Gesetzes. Die Stadt Wuppertal hat für das Jahr 2013 errechnet, dass eine Abschaffung des AsylbLG bei einer gleichzeitigen Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme des SGB den städtischen Haushalt um ca. 8,5 Millionen Euro entlastet hätte. 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat dazu in einer Stellungnahme gegenüber dem Landtag NRW im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 06. Mai 2014 geschrieben: „Um die faktischen Auswirkungen einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und einer Überführung in das SGB II und XII zu ermitteln, hat die Stadt Wuppertal eine Berechnung erstellt. Danach führt die Überführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Sozialrecht zu Einsparungen von ca. 57 % der Kosten. Die Rechtsänderung hätte nämlich zur Folge, dass dann der Bund bis auf die Kosten der Unterkunft sowie die Kosten für die Mehrbedarfe in der Kostenverantwortung steht. Zwischenzeitlich haben zwei Kreise aus Nordrhein-Westfalen die Zahlen aus Wuppertal gegengerechnet und sind unabhängig voneinander zu einem ähnlichen Einsparvolumen gelangt. Eine kreisangehörige Stadt, die der Städte- und Gemeindebund NRW um Berechnung gebeten hat, gelangte zu Einsparungen um die Hälfte.“

Es ist davon auszugehen, dass sich auch die Entlastung für den Dortmunder Haushalt in ähnlicher Millionenhöhe wie in Wuppertal bewegen würde.

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