Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags: Die Asphaltierung des Rheinischen Esels sollte in dem Abschnitt, in dem der Weg, laut Festsetzungskarte des Landschaftsplanentwurfes durch das künftige Naturschutzgebiet - heutiges Landschaftsschutzgebiet - Großholthauser Mark führt, durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden.
Begründung:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 11. September 2018 wurde bezüglich der Asphaltierung von Radwegen folgender Beschluss gefasst: „Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft fehlt in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden.“ (Auszug aus der Niederschrift zur DS Nr.: 11922-18-E2) Entsprechend dieses Beschlusses sollte bei dem oben genannten Teilstück auf eine Asphaltierung des Radwegs verzichtet werden.