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Aristocats sieht anders aus – Dortmund braucht mehr Katzenschutz!

Freilebende Katzen sind keine glücklichen Vagabunden. Um sie kümmert sich niemand, Hunger und Krankheiten setzen ihnen zu. Viele Tiere verelenden jämmerlich. Seit Jahren fordern Dortmunder Tierschützer*innen deswegen eine Verordnung zu ihrem Schutz. Wir GRÜNEN im Rat unterstützen den erneuten Antrag.

Unkontrollierte Vermehrung und großes Katzen-Elend

Immer wieder wurde die Verbesserung des Katzenschutzes von Dortmunder Tierschützer*innen angemahnt. Schließlich sind es Tierschutzvereine, die verelendete Katzen versorgen müssen und Tierarztrechnungen für Kastrationen übernehmen. Freigängerkatzen, also Tiere, die zwar einen Besitzer oder eine Besitzerin haben, aber sich frei außerhalb ihres Zuhauses bewegen, müssen anders als in vielen anderen Städten in Dortmund nicht unfruchtbar gemacht werden. Die Konsequenz ist eine unkontrollierte Vermehrung.  

Die Dringlichkeit einer Kastrationspflicht untermauert die Analyse der Situation freilebender Katzen in Dortmund von Dr. Gudrun Heinisch, einer im Tierschutz aktiven Medizinerin. Im täglichen Überlebenskampf erkranken Katzen an Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Leukose, sie sind verwurmt, verfloht, führen ein elendes Leben oder verhungern. Hinzu kommen unzählige Verletzungen und Todesfälle im Straßenverkehr. Dass vor allem der Nachwuchs im Winter erfriert, können Katzenschützer*innen mit Schlafboxen nur in wenigen Fällen verhindern. Die weiblichen Tiere sind durch ständige Trächtigkeit und Aufzucht von jährlich zwei Würfen von 3 bis 7 Welpen geschwächt. Von den Nachkommen erreichen viele das erste Lebensjahr nicht. Menschen verjagen, treten oder quälen sie, weil sie unerwünscht sind. Bis zur Gesetzesänderung durch die rot-grüne Landesregierung im Jahr 2015 durften sie sogar durch Jäger*innen geschossen werden. Unter diesen Bedingungen werden Streunerkatzen im Durchschnitt nicht älter als 2 Jahre. Eine umsorgte Besitzerkatze schafft bis zu 20 Lebensjahre.

Aller guten Dinge sind vier – erneuter Antrag des Tierschutzvereins

Der Dortmunder Tierschutzverein stellt nun zum vierten Mal einen Antrag auf Erlass einer Katzenschutzverordnung. Bereits im Jahr 2012 beantragte der Verein eine ordnungsbehördliche Verordnung nach dem sogenannten „Paderborner Modell“. Diese kann erlassen werden, wenn von einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung ausgegangen wird – beispielsweise, wenn durch freilebende Katzen eine Gesundheitsgefahr für Menschen und Haustiere wahrscheinlich ist oder wenn die Hinterlassenschaften der Tiere hygienische Belästigungen verursachen. Die Verwaltung und die Mehrheit im zuständigen Ausschuss lehnten dieses Modell auch beim dritten Antrag im letzten Jahr mit der Begründung ab,  dass von den verwilderten Katzen keine Gefahr ausgeht.

Diese Haltung der Verwaltung wurde durch neue Daten revidiert. In Dortmund leben nach neuen Berechnungen um die 15.000 freilebende Katzen. Wird keine Kastrationspflicht eingeführt, ist ein weiteres Wachstum der Population zu erwarten. Es ist wahrscheinlich, dass früher oder später Gefahren eintreten, ob für die Gesundheit von Menschen und Haustieren oder für den Straßenverkehr.

Von anderen Städten lernen

Auf Antrag von uns GRÜNEN hatte die Verwaltung vor zwei Jahren die Erfahrungen anderer Städte mit einer Katzenschutzverordnung abgefragt. Dabei wurde überwiegend ein positives Fazit gezogen, auch weil die Verordnung zu einer größeren Sensibilisierung von Katzenbesitzer*innen geführt hat. Zu erhöhten Ausgaben der Städte führte das nicht.

In der BRD haben mittlerweile über 600 Städte und Kommunen eine Katzenschutzverordnung. In NRW sind es 9 von 29 Großstädten, die die Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung eingeführt haben. Auch in fast allen an Dortmund angrenzenden Städten und Gemeinden gibt es bereits eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, beispielsweise in Schwerte, im Ennepe-Ruhr-Kreis, seit 2017 auch in Unna.

Neuer Ansatz zur Kastrationspflicht

Das Tierschutzgesetz eröffnet seit 2015 noch eine andere Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen – nämlich dann, wenn sie zum Schutz der Katzen selbst erforderlich ist. Durch die Regelung nach §13b des Tierschutzgesetzes werden die Städte und Gemeinden ermächtigt, eine Kastrations-Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen zu verordnen. Damit soll verhindert werden, dass die Population freilebender Katzen zusätzlich steigt. Dabei geht es ausschließlich um den Schutz der freilebenden Katzen.

Kölner Modell

Wir GRÜNE unterstützen den neuen Antrag des Tierschutzvereins, der im nächsten Ausschuss für Bürgerdienste beraten wird. Dieser verweist auf das Kölner Modell. Die Kölner Katzenschutzverordnung verpflichtet Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen, diese durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung kennzeichnen und gleichzeitig registrieren zu lassen. Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig nur dann freien Auslauf haben, wenn sie kastriert sind. Werden nicht kastrierte Katzen aufgegriffen und kann der Halter ermittelt werden, kann er die Auflage erhalten, seine Katze unfruchtbar machen zu lassen. Wenn Halter aufgegriffener Katzen wegen deren fehlender Kennzeichnung und Registrierung nicht ermittelt werden können, darf durch die Verwaltung oder durch Tierheime und Tierschützer die Kennzeichnung und Registrierung – und bei Bedarf auch die Kastration – durchgeführt oder veranlasst werden. Bei Ordnungswidrigkeiten sieht die Kölner Verordnung eine Geldbuße von 1.000 Euro vor.

Tierschutz ernst nehmen

Schon bei der letzten Diskussion im Bürgerdienste-Ausschuss 2017 hatte auch die Verwaltung auf die Regelungen im Tierschutzgesetz hingewiesen, durch die der Schutz der verwilderten Katzen in den Mittelpunkt gestellt wird. Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigen die vorliegenden Zahlen der Tierschützer*innen und der Tierärzte. Wer Tierschutz ernst nimmt und das Leid freilebender Katzen lindern will, muss endlich mit einer Katzenschutzverordnung reagieren.

 

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