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Thema:  Soziales Integration + Teilhabe Flucht

Art: Bitte um Stellungnahme

Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen umfassenden Sachstand zu den im November 2014 in Kraft getretenen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende zu geben. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie die Erleichterungen allen Betroffenen und Beteiligten bekannt gemacht werden.

Begründung:

Im November 2014 sind mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung in Kraft getreten. Danach verkürzt sich das Beschäftigungsverbot auf drei Monate. Die sogenannte Vorrangprüfung entfällt nach 15 Monaten eines rechtmäßigen Aufenthalts. Da Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung nunmehr deutlich früher am Arbeitsmarkt teilhaben können, sind sie auch früher von den bestehenden Systemen zur Arbeitsmarktintegration zu betreuen, zu beraten und zu vermitteln. Ziel muss es ein, dass möglichst viele der Betroffenen die neuen Möglichkeiten nutzen können. Dafür ist es notwendig, dass alle Beteiligten (Flüchtlinge, Ausländerbehörden, Jobcenter, Arbeitgeber*innen) die neuen Regelungen kennen und anwenden.

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