Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Vorschriften sind Grundlage für hygienische Auflagen des Ordnungsamtes beim Verkauf von Lebensmitteln auf Dorf-, Gemeinde-, Schul- und ähnlichen Festen?
2. Welche Vorschriften sind Grundlage des Ordnungsamtes bei der Erteilung von Auflagen beim Aplerbecker Apfelmarkt gewesen?
3. Welche konkreten Auflagen wurden für den Aplerbecker Apfelmarkt erteilt?
4. Welchen Spielraum bieten die Vorschriften insbesondere für den Verkauf von Lebensmitteln, die von ehrenamtlich tätigen Privatpersonen - zumeist noch für einen guten Zweck - im Rahmen von oben genannten Festen verkauft werden?
5. Wie nutzt das Ordnungsamt eventuell vorhandene Spielräume?
6. Wie bewertet die Verwaltung das Vorgehen des Ordnungsamtes und die Auswirkungen für ehrenamtliches Engagement auf Veranstaltungen insgesamt?
7. Wie viele der o.g. Feste werden jährlich vom Ordnungsamt kontrolliert?
8. Welche Zitrusfrucht gehört für das Ordnungsamt aufgrund der geltenden Vorschriften in eine heimische Pflaumenmarmelade, damit sie nicht Brotaufstrich heißen muss?
Begründung:
Die Berichterstattung über Auflagen des Ordnungsamtes für den Aplerbecker Apfelmarkt erweckt den Eindruck, dass das Ordnungsamt vorhandene Spielräume für ehrenamtliches Engagement nicht nutzt. Um dies auch mit Blick auf anstehende Veranstaltungen zu korrigieren, ist die Dringlichkeit gegeben.