Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand zum Umgang mit dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom Januar 2021 zur “kurzfristigen Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Tempo 30 für mehr Sicherheit und Klimaschutz im Straßenverkehr“.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, an welchen besonderen Gefahrenstellen für Radfahrer*innen Pop-up-Radwege umgesetzt werden können. Die Vorschläge der Dortmunder Bürger*innen, die zur Konkretisierung des DUH-Antrags eingegangen sind, fließen dabei in die Auswahl ein.
Begründung:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in über 200 Städten einen Antrag zur Umsetzung von Pop-up- Radwegen und zur vermehrten Einführung von Tempo 30 gestellt. Zu den angeschriebenen Städten zählt auch Dortmund. Die Bürger*innen der ausgewählten Städte wurden zudem in einer Mitmachaktion dazu aufgerufen, konkrete Vorschläge für Fahrradwege oder Geschwindigkeitsreduktionen bei der Stadtverwaltung einzureichen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil zur Rechtmäßigkeit von temporären Radwegen. Das OVG Berlin hat festgelegt, dass temporäre Radwege dort angeordnet werden dürfen, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf konkret auf eine Gefahrenlage für Radfahrende hinweisen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Pop-up-Radwege wurden in mehreren Städten während des ersten Lockdowns angeordnet. Sie können Radfahrer*innen dabei helfen, sich räumlich zu distanzieren und damit Ziele des Infektionsschutzes erfüllen und den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten. Die Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr steht allerdings auch angesichts konkreter Gefahrenlagen an verschiedenen Stellen in der Stadt im öffentlichen Sicherheitsinteresse der Verkehrsteilnehmer*innen.