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Anmeldezahlen an Gesamtschulen: Grüne sehen sich bestätigt.

Die GRÜNEN im Rat sehen sich durch die Anmeldezahlen an den weiterführenden Dortmunder Schulen und insbesondere an den Gesamtschulen in ihrer Forderung nach einem längeren gemeinsamen Lernen bestätigt.

Barbara Blotenberg, schulpolitische Sprecherin der GRÜNEN: „Wenn auch im nächsten Schuljahr schon wieder fast 300 Kinder aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht die von ihren gewünschte Gesamtschule besuchen können, dann muss das Konsequenzen haben. Die Anmeldezahlen zeigen ganz klar den Wunsch vieler Eltern und Kinder nach einem längeren gemeinsamen Lernen. Dortmund ist dabei nur ein Spiegelbild des gesamten Landes: In ganz NRW wurde fast ein Viertel aller Kinder in der vierten Klasse an einer Gesamtschule angemeldet. In Dortmund liegen wir mit 29 Prozent sogar noch weit darüber. Für eine grundsätzliche Bewertung dürfen allerdings die Anmeldezahlen für die einzelnen Schulen nicht isoliert betrachtet, sondern müssen im Gesamtzusammenhang bewertet werden. Wenn es an insgesamt 17 Dortmunder Hauptschulen zurzeit noch 678 freie Aufnahmeplätze gibt, bei den Gesamtschulen aber 274 zu wenig, dann stellt sich zwangsläufig die Frage, ob die Kapazitäten richtig verteilt sind. Die Entwicklung und auch der Bildungsbericht machen deutlich, dass wir über kurz oder lang an einer Schließung von Hauptschulen aufgrund der mangelnden Nachfrage nicht vorbei kommen werden. Warum nicht die dann freiwerdenden Räumlichkeiten zum Beispiel für Dependancen schon bestehender Gesamtschulen nutzen?“

Angesichts der Anmeldezahlen im Land und in Dortmund halten die GRÜNEN es für einen Skandal, dass die Landesregierung die Neugründung von Gesamtschulen massiv behindert. Dazu gehört auch die schulrechtlich gar nicht zulässige Vorgabe, dass ein Drittel der aufgenommenen SchülerInnen einer Gesamtschule eine Gymnasialempfehlung vorweisen muss. Ein rechstwidriger Erlass, der Ende Februar durch das Verwaltungsgericht in Köln in einer Klage der Stadt Bonn gekippt worden ist. Zwar ist laut Gericht sicherzustellen, dass jeweils genügend Kinder aus verschiedenen Leistungsgruppen aufgenommen werden. Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen mache hierfür aber keine starren Vorgaben, sondern räume einen Ermessensspielraum ein. Die Schulformempfehlungen der Grundschulen könnten dabei herangezogen werden, seien aber nicht allein maßgeblich.

Barbara Blotenberg: „Alles das macht deutlich: Unabhängig von der konkreten Frage einer weiteren Gesamtschule für Dortmund brauchen wir auf der Landesebene endlich eine grundlegende Veränderung des mehrgliedrigen und unsozialen Schulsystems hin zu einer Gemeinschaftsschule für Alle.“

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