Die Verwaltung wird gebeten, unter dem o.g. TOP die folgenden Fragen zu beantworten:
1) Warum werden an Grundschulen, die für eine Zwei- bzw. Dreizügigkeit ausgerichtet sind, durch eine Reduzierung der Zügigkeit Eingangsklassen von bis zu 33 SchülerInnen eingerichtet?
2) Welche rechtlichen und faktischen Möglichkeiten hat der Schulträger in Zusammenarbeit mit dem Schulamt, die im Rahmen des Schulkonsens NRW festgelegten Obergrenzen von Eingangsklassen bereits zum kommenden Schuljahr umzusetzen?
3) Welche Schulen wären bei der Umsetzung dieser Obergrenzen nach den der Verwaltung aktuell vorliegenden Zahlen in welcher Weise betroffen?
Begründung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses hat die Verwaltung den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen vorgelegt. Dabei ist deutlich geworden, dass es im neuen Schuljahr zu sehr unterschiedlich großen Eingangsklassen kommen wird. Die Spanne reicht dabei von 16 SchülerInnen in der Grafen-Grundschule in Huckarde bis zur 33 SchülerInnen an der Emschertal-Grundschule in Aplerbeck. Damit werden sehr unterschiedliche Unterrichtsvoraussetzungen geschaffen.
Im Rahmen des Schulkonsens NRW soll zukünftig an Grundschulen die Bildung von Klassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern nicht mehr zulässig sein. Bereits ab dem Schuljahr 2013/14 soll die Obergrenze der Eingangsklassen bei 29 SchülerInnen liegen. Bei 30 bis 56 SchülerInnen sollen zwei Eingangsklassen gebildet werden, bei 57 bis 81 SchülerInnen sollen es drei Eingangsklassen sein.