Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur e.V. bezugnehmend auf die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zur Anerkennung der Clubszene ein Positionspapier zu entwickeln und dieses dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzustellen und bei der Staatsministerin für Kultur im Bund sowie dem Dt. Städtetag einzubringen. Das Positionspapier soll die Anforderungen der Dortmunder Clubszene an eine Musikspielstättenförderung, die Baunutzungsverordnung und TA Lärm aufgreifen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Dortmunder Club- und Konzertkultur e.V. sowie den kulturpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen, dem Nachtbeauftragten und Vertreter*innen der Clubszene einzuberufen. Der runde Tisch soll dem Rat der Stadt einen Vorschlag unterbreiten, wie z.B. die Abgrenzung zwischen Clubs und Diskotheken erfolgen kann und die Mindeststandards für eine kulturelle Ausrichtung aussehen können. Auch ist eine Abwägung der möglichen Folgen einer Anerkennung der Clubszene als Kulturstätten zu erarbeiten.
- Die Verwaltung prüft die Forderung der Clubszene, die Vergnügungssteuer dauerhaft zu erlassen, auf die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die Clubszene. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mitzuteilen.
Begründung
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, der beide antragstellenden Parteien angehören, greift die Situation und fehlende Anerkennung der Clubszene auf. Unter anderem heißt es auf den Seiten 93: „Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an. Für beides werden wir die Baunutzungsverordnung und TA Lärm anpassen.“ Auf den Seiten 122f. heißt es weiter: „Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte. Wir sichern kulturelle Nutzungen in hochverdichteten Räumen und unterstützen Investitionen in Schallschutz und Nachhaltigkeit. Wir wollen die Musikspielstättenförderung weiterentwickeln und freie Kulturorte wie Galerien unterstützen.“