Laut Verwaltungsvorlage wurde lediglich ein Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren für eine Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Personen aus der Alkohol konsumierenden Straßenszene nach dem Kieler Vorbild abgegeben. Angebote wurden nicht eingereicht und das Vergabeverfahren eingestellt. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wurde mit dem einzigen Teilnehmer in Verhandlungen getreten?
2. Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens?
3. Welches Konzept hat der Anbietervorgelegt und entspricht es den Vorstellungen der Verwaltung?
4. Wann ist damit zu rechnen, dass die Arbeit der vom Rat beschlossenen Aufenthaltsund Beratungseinrichtung aufgenommen werden kann?
5. Welche Standortvorschläge wurden bisher geprüft und mit welcher Priorität versehen?