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Alkoholkonsum im öffentlichen Raum

B90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Vor dem Hintergrund einer öffentlichen Diskussion über Alkoholverbote im öffentlichen Raum bittet der Rat der Stadt Dortmund die betroffenen Verwaltungsteile aus dem Ordnungs-, Sozial- und Gesundheitsdezernat sowie dem Schul- und Jugenddezernat, gemeinsam mit den beteiligten Stellen bei der Polizei schwerpunktmäßig mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt zu prüfen und darzustellen,

a) an welchen Stellen der Stadt es aus Sicht der Verwaltung zu Problemen mit Begleiterscheinungen von Alkoholkonsum kommt und wie diese Probleme konkret aussehen,

b) wie bisher auf die negativen Begleiterscheinungen durch öffentlichen Alkoholkonsum im Einzelfall und insbesondere im Umfeld von Kinder- und Jugendeinrichtungen reagiert worden ist,

c) welche bestehenden Regelungen, Satzungen und/oder Verordnungen gegen Begleiterscheinungen von Alkoholkonsum bereits existieren und wie die Einhaltung dieser verbindlichen Regeln bisher kontrolliert worden ist,

d) ob und wenn ja, an welchen Orten bereits jetzt schon der Verzehr von Alkohol nicht gestattet ist,

e) wie die Verwaltung ein Alkoholverbot für bestimmte Plätze und seine Durchsetzbarkeit rechtlich bewertet,

f) ob es Möglichkeiten gibt, den öffentlichen Alkoholkonsum generell zu reglementieren oder zu verbieten,

g) Alternativen aufzuzeigen, wie in Dortmund auf die negativen Begleiterscheinungen durch öffentlichen Alkoholkonsum im Einzelfall und insbesondere hinsichtlich Kinder- und Jugendeinrichtungen standortspezifisch erfolgreich reagiert werden kann und ob durch die Modifizierung von Ortsrecht Schutzzonen, insbesondere vor Kinder- und Jugendeinrichtungen, geschaffen werden können,

h) ob und wenn ja welche stadtweit geltenden einheitlichen Lösungen erfolgversprechend sind,

i) wie die Verwaltung die Verlagerung von Alkoholkonsum beim Verbot für bestimmte Plätze bewertet,

j) wie die Einhaltung verbindlicher Regeln kontrolliert werden kann und was bei Regelverstößen passiert und wie und in welcher Form Regelverstöße geahndet werden können

k) welche interkommunalen Erfahrungen in großen Städten zum Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit existieren und inwieweit diese rechtlich belastbar sind,

l) wie soziale Infrastruktureinrichtungen auf öffentlichen Alkoholkonsum „vor ihren Türen“ reagieren können,

m) welche präventiven Maßnahmen sowie Hilfsangebote gegen Alkoholsucht und -Missbrauch bereits bestehen,

n) wie diese Maßnahmen die betroffenen Menschen erreichen und angenommen werden,

o) wie diese Maßnahmen verbessert und ausgebaut werden können,

p) welche konzeptionelle Zusammenarbeit es zwischen Ordnungsbehörden und Sozialverwaltung gibt bzw. wie sie verbessert werden kann.

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