Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt auf dem Weg der Dringlichkeit die Aufnahme des Punktes „Äußerungen der Rechtsdezernentin zu Abschiebungen“ auf die TO sowie um Beratung und Abstimmung der folgenden Punkte:
1. Die Rechtsdezernentin wird gebeten darzustellen, ob sie ihre öffentlichen Äußerun-gen in der Presse zu Abschiebungen als Rechtsdezernentin der Stadt Dortmund oder als Mitglied der CDU Ruhr gemacht hat.
2. Der Ausschuss hält fest, dass er verschiedene inhaltliche Aussagen der Rechtsde-zernentin nicht teilt und distanziert sich davon. Das betrifft insbesondere die Aussagen hinsichtlich der konsequenten Abschiebungen von Familien.
3. Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Erlasse der Landesregierung zu Abschiebungen vorzustellen.
4. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie diese Erlasse von der Ausländerbe-hörde umgesetzt werden.
5. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die geltenden Erlasse so weitestgehend wie möglich im Sinne der Betroffenen auszulegen. Das betrifft insbesondere die Si-tuation von Menschen über 65 Jahren, Kranken, Pflegebedürftigen, alleinerziehenden Müttern, Familien mit Kindern oder allein reisenden Frauen. Begründung: In der Berichterstattung über einen Parteitag der CDU Ruhr wurde die Rechtsdezernentin in mehreren Medien zum Thema Abschiebungen zitiert.
www.derwesten.de/wp/politik/abschiebungen-nrw-kommunen-land-cdu-aimp-id11776178.html
Dabei entsteht der Eindruck, dass sie als Dezernentin der Stadt Dortmund die Beschlüsse der CDU Ruhr erläutert und verteidigt. Zusätzlich wird dadurch der Eindruck erweckt, dass die von ihr als Rechtsdezernentin zitierten Positionen auch die offiziellen Positionen der Stadt sind. Das gilt es klar zustellen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Presseberichterstattung nach der Anmeldefrist für den Ausschuss lag.