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Thema:  Bauen + Wohnen

Art: Antrag

Änderungen zur Stellungnahme der Stadt zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN begrüßt die Stellungnahmen der Stadt zum Landesentwicklungsplan in großen Teilen. Zu den unten separat aufgeführten Kapiteln bitten wir den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung:

Die Stellungnahmen der Stadt zu folgenden Punkten werden wie folgt geändert, bzw. ergänzt:

a) 6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum:
Der 4. Absatz: „Die Stadt Dortmund ist vor diesem Hintergrund nicht bereit, ihren bereits zugebilligten, kommunalen Handlungsspielraum einzuschränken und lehnt es daher ausdrücklich ab, der Umwandlung von im F-Plan dargestellter Siedlungsfläche in Freiraum zuzustimmen, da dem LEP/ Regionalplan eine noch vollkommen unbekannte Methodik zugrunde gelegt wird und der sich daraus ergebende kommunale Bedarf heute in keinster Weise abschätzen lässt.“
wird gestrichen. Ebenso der 1. Satz des 5. Abschnitts:
„Daher wird dafür plädiert, den kommunalen Handlungsspielraum mindestens auf dem Status quo zu belassen.“

6. 1-2 Ziel Rücknahme von Siedlungsflächenreserven:

Das im LEP-Entwurf formulierte Ziel bleibt erhalten.

Begründung:
Die Festlegungen des LEP werden begrüßt und dürfen im Verfahren nicht weiter verwässert werden. Die Kritik der Verwaltung wird nicht geteilt. Wir befürworten, dass die im Flächennutzungsplan für Siedlungszwecke vorgehaltenen Flächen wieder dem Freiraum zugeführt werden, sofern für sie kein Bedarf mehr besteht.

b) 6.4-1 Ziel Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben: Die Stellungnahme wird durch folgende Formulierung ersetzt: Die vorgeschlagenen Standorte werden landes- und regionalplanerisch gesichert und von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten. Angebotsplanung mit Flächenankauf, Flächenaufbereitung und Erschließung wird erst dann umgesetzt, wenn ein konkretes Ansiedlungsbegehren besteht.

Begründung: erfolgt ggf. mündlich

c) 8.1-6 Ziel Landes- bzw. regionalbedeutsame Flughäfen in NRW

Die Einstufung des Dortmunder Flughafens als „regionalbedeutsam“ bleibt erhalten. Die Forderung der Verwaltung, ihn als „landesbedeutsam“ einzustufen, kann nicht nachvollzogen werden.

Begründung:
Die Einstufung des Dortmunder Flughafens im LEP trägt den Realitäten im Luftverkehrswesen des Landes Rechnung.

d) 8.2-3 Ziel Höchstspannungsleitungen

Das im LEP formulierte Ziel der Mindestabstände von Wohngebäuden zu Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsleitungen (400 m im Innen- und 200 m im Außenbereich) wird beibehalten.

Begründung:
Laut Umweltbericht zum LEP sollen mögliche Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes vorsorgend vermieden werden. Insbesondere Wohngebiete mit besonders empfindlicher Nutzung (Wohngebäude, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen) haben eine herausgehobene Bedeutung. Erst bei einem Abstand von 400 m zu Hochspannungsleitungen im Innenbereich und 200 m im Außenbereich führen demnach die elektrischen und magnetischen Feldstärken zu keiner zusätzlichen Belastung. Zudem stehen die jetzt im LEP genannten Abstände im Einklang mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und der von GRÜNEN und SPD gemeinsam für die Novellierung des 26. Bundesimmissionsschutzgesetzes geforderten Senkung der der Vorsorgewerte.

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