Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und LINKE/PIRATEN bitten um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags: 1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die in der Summe mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag. Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.
2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.
Begründung:
Die momentane Satzung sieht eine Erstattung von Elternbeiträgen während einer Tarifauseinandersetzung und daraus resultierenden Streiks in den Kindertageseinrichtungen nicht vor. In den Jahren 2009 und 2105 wurde während der bereits laufenden mehrwöchigen Arbeitskampfmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen der politische Beschluss gefasst, die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag vorzunehmen. Das war eine richtige und wichtige Entscheidung, um die Eltern zumindest anteilig von den ihnen anderweitig entstehenden Betreuungskosten zu entlasten. Mit der jetzt vorgeschlagenen Veränderung der Satzung wird vor einem Streik eine rechtssichere Grundlage geschaffen und in der Satzung verankert, die unabhängig von politischen Mehrheiten während einer Tarifauseinandersetzung Bestand hat. Dabei bleibt die Erstattung pro Tarifauseinandersetzung ab dem ersten Tag bestehen, wenn die Streikmaßnahmen in der Summe länger als drei Tage dauern, also über einen kurzen Warnstreik hinausgehen. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer Erstattung führen, wohl aber in ihrer Addition. Diese Regelung bezieht auch ein, dass die Ermittlung der Erstattungen durch die Verwaltung einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand nach sich zieht. Darüber hinaus sollen alle im Eigenbetrieb eingesparten Gelder zur Verbesserung der Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen verwendet werden. Das kommt auch den Kindern zu Gute, deren Eltern von der Zahlung der Beiträge befreit sind. 
