Die GRÜNEN fordern eine Klarstellung von Rechtsdezernentin Diane Jägers hinsichtlich ihrer öffentlichen Äußerungen zu Abschiebungen von Flüchtlingen. Hintergrund sind Berichterstattungen über einen Parteitag der CDU Ruhr, in denen die Rechtsdezernentin die Beschlüsse der CDU zum Thema Abschiebungen erläutert und gerechtfertigt hat. Die GRÜNEN wollen deshalb auf dem Weg der Dringlichkeit den Punkt auf die Tagesordnung des morgigen Ausschusses für Bürgerdienste setzen lassen.
Svenja Noltemeyer, Ratsmitglied der GRÜNEN: „Es ist in Ordnung, wenn Frau Jägers als CDU-Mitglied die Beschlüsse der CDU Ruhr sowie die Angriffe auf die Landesregierung darstellt und verteidigt. Es ist nicht in Ordnung, wenn sie dies als Dezernentin der Stadt Dortmund tut. Genau so wird sie aber in den Berichterstattungen zitiert. Sie sollte deshalb im Ausschuss klarstellen, ob sie ihre öffentlichen Äußerungen in der Presse als Rechtsdezernentin oder als Mitglied der CDU Ruhr gemacht hat. Zusätzlich wird durch die Berichterstattungen der Eindruck erweckt, dass die von Frau Jägers als Rechtsdezernentin zitierten Positionen auch die offiziellen Positionen der Stadt sind. Wir sind der Auffassung, dass auch das klar gestellt werden muss.“
Der Parteitag der CDU Ruhr hatte laut der Medienberichte konsequentere Abschiebun-gen von Flüchtlingen durch das Land gefordert. Das soll insbesondere für die Abschiebung von Familien gelten, auch wenn ein Familienmitglied krank zurück bleiben muss sowie für Abschiebungen von Personen über 65 Jahre.
Svenja Noltemeyer: „Es gibt keine politische Positionierung des Rates oder der Ausschüsse zu diesen Beschlüssen der CDU. Deshalb sollte der Bürgerdienste-Ausschuss festhalten, dass er die Aussagen der Rechtsdezernentin dazu nicht teilt und sich davon distanziert, Das gilt vor allem hinsichtlich der Abschiebungen von Familien. Zusätzlich soll die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Erlasse der Landesregierung zu Abschiebungen vorstellen und erläutern, wie diese Erlasse von der Ausländerbehörde umgesetzt werden. Wir treten dafür ein, dass die Verwaltung die geltenden Erlasse so weitestgehend wie möglich im Sinne der Betroffenen auslegt. Das betrifft insbesondere die Situation von Menschen über 65 Jahren, Kranken, Pflegebedürftigen, alleinerziehenden Müttern, Familien mit Kindern oder allein reisenden Frauen.“