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Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN beantragt für den 14. Januar 2010 eine öffentliche Sondersitzung des Rates gemäß § 47 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit §1der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund.

Wir bitten darum, folgende Punkte auf die Tagesordnung zu setzen:

1) Wahlwiederholung – Stand der Dinge

2) Haushalt 2009 und Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen

3) Weitere Entwicklung des sog. „Sozialticket“

4) Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung UTurm

5) Situation in der Nordstadt

6) Wirtschaftliche Entwicklung und EU-Beihilfeverfahren Flughafen

7) Fortschreibung Solar-Dächerpool

8) Bericht Akteneinsicht

Entsprechende Anträge werden wir nachreichen.

Begründung:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2009 beschlossen, unverzüglich Wiederholungswahlen für das gesamte Wahlgebiet anzuordnen. Die Klagefrist gegen diesen Beschluss endet am 14. Januar 2010. Zum Zeitpunkt der von uns beantragten Sondersitzung des Rates dürfte damit klar sein, ob bisherige MandatsträgerInnen von ihrer Möglichkeit der Klage Gebrauch gemacht haben oder nicht.

Sollte nicht geklagt worden sein, dann ist der 14. Januar der letzte Tag, an dem der bisherige Rat autonom beraten und entscheiden kann. Anschließend wird dann bis zur Wahlwiederholung, deren Zeitpunkt noch nicht feststeht, nur noch ein Notrat unter Federführung des Innenministerium oder der Bezirksregierung stellvertretend für den Rat unaufschiebbare Entscheidungen treffen können.

Eine Sondersitzung ist in diesem Fall zwingend geboten, um erstens aktuell über den Stand der Dinge und den weiteren Verlauf der Wahlwiederholung informiert zu werden und um zweitens eventuell noch notwendige Entscheidungen selbstständig treffen zu können.

Sollte gegen den Beschluss zur Wahlwiederholung geklagt worden sein, bleibt der Rat zwar auf unabsehbare Zeit im Amt und handlungsfähig. Die erste reguläre Sitzung des Rates ist allerdings erst für den 18. Februar terminiert. Vor dem Hintergrund der besonderen Situation sowie der eventuell sehr unterschiedlichen Gemengelage hinsichtlich der Wahlwiederholung der Bezirksvertretungen halten wir diesen Zeitpunkt für zu spät. Auch in diesem Fall sind deshalb eine Sondersitzung und ein Austausch über den aktuellen Stand der Dinge notwendig.

Wir gehen davon aus, dass die Ratssondersitzung von der Verwaltung dazu genutzt wird, alle erkennbar notwendig zur Entscheidung anstehenden Vorlagen einzubringen, so dass Dringlichkeitsentscheidungen in einer eventuellen ratlosen Zeit nicht notwendig sind.

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