Die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei jeder geplanten Um- und Neu-baumaßnahme an Turn- und Sporthallen sowie Grundschulen die Möglichkeit der baulichen Integration von weiteren Räumen für den offenen Ganztag (OGS) und neuen Kindertagesstätten (Kitas) geprüft wird und wo möglich die Baupläne da-hingehend angepasst entsprechend ergänzt werden.
- Da insgesamt die Flächen begrenzt, der Bedarf an eigenständigen Räumen für pädagogische Arbeit / gestaltete Freizeit in der Schule (OGS) und an Kitas aber groß ist, sind grundsätzlich auch Möglichkeiten zwei- oder mehrgeschossiger Bauten bei Sporthallen zu prüfen. Unter- bzw. oberhalb von Umkleidetrakten und neu zu errichtenden Turn-/Sporthallenflächen ist zukünftig zwingend zu prüfen, ob diese Nutzungskombination möglich ist. Gleiches ist auch (in Ergänzung der Vorgaben aus der Schulbaurichtlinie) für Grundschulgebäude generell in den Blick zu nehmen.
- Für jede geplante Baumaßnahme auf Schulgrundstücken sowie bei Turn-/ Sport-hallen ist zukünftig in der entsprechenden Beschlussvorlage darzulegen, ob und wenn ja, wie eine solche vertikale Baukombination realisierbar und ggf. warum sie im konkreten Falle nicht umsetzbar ist. Bereits abschließend geplante Baumaß-nahmen sind von vorstehender Beschlussfassung nicht betroffen.
- Bei Projekten, die noch in Planung oder bereits im Planungsstadium einem frühen Projektentwicklungsstadium sind, erstellt die Verwaltung im Falle der möglichen Ergänzung der Baumaßnahme eine aktualisierte Kostenkalkulation und legt diese dem Rat zur Beschlussfassung vor.
Begründung
Der Bundesgesetzgeber plant aktuell, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 jedes Grund-schulkind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der OGS hat. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 25.03.2021 den Beschluss gefasst, dass eine U3-Betreuungsquote von mindestens 50 Prozent bei der Kinderbetreuung erreicht werden muss. Beide definierten Normen sind ambitioniert, kostenintensiv und aufgrund der mangelnden Bauflächen äußerst schwierig zu erreichende Ziele.
OGS-Betreuung kann nur begrenzt in Klassenzimmern stattfinden, da sie nicht Fortsetzung des Unterrichts sein soll, sondern in der Schule gestaltete Freizeit und ein Betreuungsangebot für SuS.
Dortmund ist eine Großstadt mit dichter Bebauung. Verfügbare und geeignete Bauareale sind nur in geringer Menge verfügbar und es entstehen Nutzungskonflikte. Um dem Problem des Platzmangels entgegenzuwirken, ist daher verstärkt der Blick auf eine vertikale Bauweise zu richten; das muss auch für Sporthallen gelten, die in aller Regel bisher weder unter- noch überbaut sind.
Sowohl die o.g. Rechtsansprüche als auch der o.g. Ratsbeschluss verlangen umfangreiche Maßnahmen. Da die einfach zu bebauenden Grundstücke längst vergeben oder zu teuer sind, muss verstärkt der Blick auf pragmatische, unkonventionelle und somit auch innovative Bauformate gelegt werden. Innovation muss und kann dabei Hand in Hand mit geltenden Bau- und Rechtsvorschriften gelingen.